Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Liebe Patientin, lieber Patient,
Sie sind krank und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen eine Krankschreibung mitgegeben.
Den Durchschlag für die Krankenkasse verschickt Ihre Arztpraxis nun im Regelfall digital. Sie erhalten eine Ausfertigung für Ihre eigenen Unterlagen, damit Sie wissen, von wann bis wann Sie krankgeschrieben sind.
Ihren Arbeitgeber müssen Sie weiterhin per Telefon oder E-Mail über Ihre Krankschreibung informieren. Daraufhin ruft dieser Ihre AU-Daten bei der Krankenkasse elektronisch ab.
Das neue Verfahren gilt nicht für Privatversicherte, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland und Bescheinigungen bei Krankheit eines Kindes.
Ihre persönlichen Daten bleiben bei alldem geschützt. Alle Übertragungswege sind besonders sicher. Auch sind alle Nachrichten verschlüsselt.
Wenn die digitale Übermittlung einmal nicht möglich sein sollte, erhalten Sie die Ausdrucke für die Krankenkasse und den Arbeitgeber auf Papier. Wir werden sie dann gesondert darüber informieren, sie müssen die Krankschreibung dann selbst an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber senden.