Krebsvorsorge Frau / Kontrazeptionsrezept
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt angeraten
Wie oft sollte dies stattfinden? Wir empfehlen ab dem 20. Lebensjahr eine jährliche Vorstellung beim Frauenarzt. Ab 35 Jahren wird alle drei Jahre ein Pap-Abstrich (Untersuchungsmaterial aus dem Gebärmutterhalskanal) und zusätzlich ein HPV-Test gemacht.
Können orale Kontrazeptiva („Pillenrezept“) vom Hausarzt verschrieben werden? Eine Erstverordnung erfolgt prinzipiell beim Frauenarzt. Die Folgeverordnung können wir als Hausarztpraxis nach entsprechender Prüfung machen. Es ist eine Voraussetzung mindestens JÄHRLICH den Frauenarzt aufzusuchen.
Wie steht es mit den Kosten der Pille bei gesetzlich Versicherten? Nur bis zum 22. Geburtstag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.