Corona- und Grippschutzeimpfung – STIKO-Empfehlungen zur Auffrischung

  • Home
  • Corona
  • Corona- und Grippschutzeimpfung – STIKO-Empfehlungen zur Auffrischung

Corona- und Grippschutzeimpfung – STIKO-Empfehlungen zur Auffrischung

CORONA

Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese besteht aus drei Impfungen oder zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt (also drei „Kontakte“).

Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:

  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner
    von Pflegeeinrichtungen
  • Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID- Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.

Die Auffrischimpfungen sollen mit einem Mindestabstand von jeweils zwölf Monaten zur letzten Antigenexposition (Impfung oder Infektion) erfolgen. Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

Die aktuellen Infos finden sie hier: LINK zum RKI.

Da es keinen Einzelimpfstoff aktuell gibt, sind wieder „Sammeltermine“ voraussichtlich Mittwoch Mittag nötig. Sprechen sie uns gerne darauf an, ob eine Impfung bei Ihnen nötig ist. Wir organisieren dann einen entsprechenden Termin in unserer Praxis. Auf Grund der Mehrfachdosenbehälter sind spontane Impfungen, wie sie es von den anderen Impfungen kennen leider nicht möglich.

Wir bitten sie vorab diesen Anamnesebogen vom RKI herunterzuladen, auszudrucken und ausgefüllt zu Ihrem Termin mitzubringen: LINK. bzw. in leichter Sprache.

INFLUENZA

Ab sofort ist auch der jährlich aktualisierte Grippeimpfstoff verfügbar. Sprechen sie uns hierzu gerne an.

Wer kann sich impfen lassen?

  • für alle Personen ab 60 Jahre,
  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können

 

ZEITGLEICHE IMPFUNG

Unter der Voraussetzung, dass eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 besteht, ist die gleichzeitige Verabreichung der beiden Impfstoffe möglich. Die Injektion wird dann an unterschiedlichen Armen durchgeführt. Es kann sein dass bei einer gleichzeitigen Anwendung Impfreaktionen stärker auftreten können als bei der getrennten Gabe. Umfangreiche Untersuchungen zeigten jedoch, dass die Immunantwort und das Nebenwirkungsprofil nach gleichzeitiger Verabreichung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen dem bei jeweils alleiniger Anwendung entspräche. Bestehen Bedenken sollte immer an zwei Terminen geimpft werden.