Ihre Haut hat´s verdient – Regelmäßiges Hautkrebsscreening alle zwei Jahre
Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob eine Patientin oder ein Patient eine der folgenden Krebserkrankungen hat:
- Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs)
- Basalzellkarzinom
- Spinozelluläres Karzinom etc.
Alle zwei Jahre (bzw. jedes zweite Jahr) kann diese Untersuchung wiederholt werden (beim Haut- oder Hausarzt). Auch ihr Hausarzt ist hierfür ausgebildet und verwendet hierfür moderne Dermatoskope.
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